Jedes Naturgesetz, das sich dem Beobachter offenbart, läßt auf ein höheres, noch unerkanntes schließen.

Alexander von Humboldt (1769-1859)

Der isolierte Mensch vermag sich ebensowenig zu bilden als der in seiner Freiheit gewaltsam gehemmte.

Wilhelm von Humboldt (1767-1835)

Die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen dient der Umsetzung der „Bologna-Erklärung“: Der Europäische Hochschulraum: Gemeinsame Erklärung der europäischen Bildungsminister vom 19.Juni 1999 in Bologna. Als Ziele werden darin u.a. genannt:

  • Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes (Diploma Supplement) mit dem Ziel, die arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen der europäischen Bürger ebenso wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems zu fördern.

Abschlüsse in Mathematik:   Bachelor of Science (B.Sc) und Master of Science (M.Sc.).
Für die Unterscheidung nach Profiltypen oder fachlichen Zusätzen ist das Diploma Supplement zu benutzen.   Nach KMK-Beschluss vom 10.10.2003 gilt:

  • Bachelorabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse an Fachhochschulen.
  • Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen.
  • Einführung eines Systems, das sich im wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt: einen Zyklus bis zum ersten Abschluß (undergraduate) und einen Zyklus nach dem ersten Abschluß (graduate). Regelvoraussetzung für die Zulassung zum zweiten Zyklus ist der erfolgreiche Abschluß des ersten Studienzyklus, der mindestens drei Jahre dauert. Der nach dem ersten Zyklus erworbene Abschluß attestiert eine für den europäischen Arbeitsmarkt relevante Qualifikationsebene. Der zweite Zyklus sollte, wie in vielen europäischen Ländern, mit dem Master und/oder der Promotion abschließen.

Gestuftes Studiensystem:   Der erste Zyklus ist ein Bachelorstudium mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss. An den Universitäten dauert ein Bachelorstudiengang in Mathematik in der Regel drei Jahre und ein Masterstudiengang zwei Jahre.

  • Einführung eines Leistungspunktesystems -ähnlich dem ECTS- als geeignetes Mittel der Förderung größtmöglicher Mobilität der Studierenden. Punkte sollten auch außerhalb der Hochschulen, beispielsweise durch lebenslanges Lernen, erworben werden können, vorausgesetzt, sie werden durch die jeweiligen aufnehmenden Hochschulen anerkannt.

Leistungspunkte:   Ein Leistungspunkt (LP) entspricht 30 Stunden studentischer Arbeitszeit inklusive Präsenz-, Vor- und Nachbereitungszeiten. Angesetzt werden 30 LP pro Semester inklusive 12 LP für die Bachelorarbeit und bis zu 30 LP für die Masterarbeit.
Um eine erfolgreiche Anwendung von ECTS (European Credit Transfer System) zu garantieren, wird eine konsequente Modularisierung der Studienangebote gefordert (nach KMK-Beschluss vom 5.3.1999).


[Inhalt], [Bologna 1999], [Profile], [Modell Mathematik], [Modell Mathematik + Informatik], [Modell Mathematik + Physik], [Modularisierung], [Bachelorstudiengänge an Mathematischen Fachbereichen]


6.Mai 2004     I. Kersten (KMathF)