KMathF-Aktualisierung 2007 eines Textes aus 2003 von DMV, GDM, KMathF, MNU

Die Mathematik ist eine der ältesten und höchstentwickelten Wissenschaften. Weil Mathematik zudem als Basiswissenschaft für Naturwissenschaften, Informatik und moderne Hochtechnologien dient, ist sie auch ein bedeutendes Schulfach. Lehramtsstudierende brauchen eine exzellente und wissenschaftsorientierte Fachausbildung; sie müssen darüber hinaus fachdidaktisch, medienmethodisch und erziehungswissenschaftlich qualifiziert werden.

Hier sollen die 2003 ausgesprochenen Richtlinien und Empfehlungen für die Ausbildung zum Lehrerberuf aktualisiert werden, wobei nun bereits auf Erfahrungen zurückgegriffen werden kann, da in einigen Bundesländern die Lehramtsausbildung bereits nach einem gestuften Bachelor-, Mastermodell geschieht. Es handelt sich hier wieder um das Lehramt an Gymnasien (bzw. Sekundarstufe I,II) und um das Fach Mathematik.

I. Strukturvorgaben
  • Gestufter Aufbau:  
    1. Bachelorstudium mit berufsbefähigendem Zwischenabschluss Bachelor of Science oder Bachelor of Arts
    2. Auf dem Bachelorstudium aufbauendes Masterstudium mit dem Abschluss Master of Science oder Master of Arts oder Master of Education
    3. Nach dem Referendariat berufsbegleitende Fortbildung
  • Blickrichtung Lehrerberuf:   Bereits das Bachelorstudium sollte fachdidaktische und schulpraktische Anteile enthalten.
  • Durchlässigkeit:   Eine Revision der Entscheidung zum Lehrerberuf sollte in den ersten Semestern ohne größeren Zeitverlust möglich sein ebenso wie ein nachträglicher Einstieg etwa vom Bachelorstudium der Mathematik in das Lehramtsstudium.
  • Zwei Fächer:   Neben Mathematik muss noch ein weiteres schulrelevantes Fach studiert werden.
  • Modularisierung:   Das bedeutet die Einteilung eines Studiengangs in zeitlich und thematisch zusammengefasste Einheiten, genannt Module, die jeweils geprüft werden.
  • Kreditpunktesystem:   Das ist die quantitative Bewertung von Studienleistungen gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS), vgl. III.5 unten.
  • Gleichwertigkeit:   Erstes Staatsexamen und Masterabschluss für das Lehramt an Gymnasien sind gleichwertig.
II. Ausbildungsziele
  • Allgemeine Ausbildungsziele
    • Fundierte mathematische Kenntnisse
      • Tiefenverständnis von Mathematik und Überblickswissen
      • Fähigkeit zum mathematischen Experimentieren
      • Historisches Verständnis von Mathematik
    • Grundlegende Befähigung zu einer wissenschaftlichen Arbeitsweise
    • Methodenkompetenz, Flexibilität, transferierbare Erkenntnisse
    • Abstraktionsvermögen, Befähigung zum Erkennen von Analogien und Grundmustern
    • Fähigkeiten zum Erkennen, Formulieren und Lösen von mathematikhaltigen Problemen
    • Training von konzeptionellem, analytischem und logischem Denken
    • Forschungsorientierte mathematische Kompetenz
    • Kommunikationsfertigkeiten, Befähigung zur Teamarbeit, Fremdsprachenkenntnisse
    • Erwerb von Lernstrategien für lebenslanges Lernen
  • Berufsbefähigung durch den Bachelorabschluss
    • Mitarbeit in einem Team aus Mathematikern, Informatikern, Naturwissenschaftlern und Ingenieuren in Verwaltung, Industrie und Wirtschaft
    • Tätigkeiten in einschlägigen Verlagen und Bildungszentren
  • Für den Lehrerberuf spezifische Ausbildungsziele
    • Fachdidaktische und pädagogische Eignung
    • Wissen über das Wesen von Lehr- und Lernprozessen sowie deren Beurteilung
    • Befähigung zum fachkompetenten Einsatz neuer Medien und geeigneter Software im Unterricht
    • Die Faszination der Mathematik zu erfahren und in der Schule weitergeben zu können.
  • Erfolgreiches konsekutives Bachelor/Masterstudium
    • Qualifikation zum Referendariat
    • Befähigung zu einem Promotionsstudium

Befähigung und Motivation, berufsbegleitend die mathematische Allgemeinbildung zu erweitern

III. Allgemeine Qualitätsstandards
  1. Aufnahmebedingungen
    Die Aufnahmebedingungen für das Bachelorstudium sind in der Regel die gleichen wie für das herkömmliche Lehramtsstudium.
    Die Aufnahmebedingung für das Lehramts-Masterstudium ist in der Regel ein Bachelorstudium, in dem zwei Schulfächer studiert wurden und ein Professionalisierungsbereich mit didaktischen, schulpraktischen und pädagogischen Anteilen absolviert wurde. Die Aufnahme hängt von der Bachelornote und weiteren universitäts- oder landesspezifischen Kriterien wie z.B. Aufnahmegespräche ab.
  2. Prüfungen
    Zu jedem Modul ist eine Prüfungsleistung etwa in Form einer mündlichen Prüfung und/oder einer Klausur zu erbringen. Diese Prüfungsleistungen werden in der Regel benotet und mit Kreditpunkten gemäß ECTS gewichtet. Einzelheiten sind in der Prüfungsordnung festzulegen. Zum Bachelorstudium gehört eine Abschlussarbeit, die z.B. aus einem Seminar heraus entstehen kann, oder ein Praxisprojekt, das dann in einer schriftlichen Arbeit dokumentiert wird. Zum Masterstudium gehört eine schriftliche Masterarbeit, die mit der herkömmlichen Staatsexamensarbeit zwar vergleichbar ist, aber eine höhere Wertigkeit als bisher bekommt. In manchen Ländern wird auch noch eine zusätzliche Prüfungsleistung unter staatlicher Obhut gefordert.
  3. Benotungen
    Die Noten können wie üblich vergeben werden. Zusätzlich kann eine Umrechnung in eine anerkannte europäische Notenskala erfolgen. Einzelheiten sind in der Prüfungsordnung festzulegen.
  4. Umfang der Module
    Aus Mobilitätsgründen werden im Allgemeinen einsemestrige Module im Umfang von 4 bis 10 SWS empfohlen.
  5. Kreditpunkte
    Die Kreditpunkte (credits) beim ECTS beschreiben den studentischen Arbeitsaufwand, student workload, der zur Erreichung eines Lernergebnisses erforderlich ist. Sie dokumentieren, dass eine Lernleistung erfolgreich erbracht worden ist. Die Qualität der Leistung ergibt sich erst aus der davon unabhängigen Note.
    Ein Semester umfasst im Schnitt 900 Stunden studentischer Arbeitszeit (Präsenzzeit, Vor- und Nachbereitungszeit, Prüfungsvorbereitungszeit), wofür 30 Kreditpunkte vergeben werden. Also entsprechen einem Kreditpunkt 30 Stunden studentischer Arbeitszeit, es werden dabei 10 Stunden Präsenzstudium und 20 Stunden Selbststudium angenommen. Für ein Bachelorstudium ergeben sich insgesamt 180 Kreditpunkte, und für das Masterstudium kommen noch 120 Kreditpunkte hinzu.
  6. Studierbarkeit
    Die Optionen für das zweite Fach sollten möglichst so gestaltet sein, dass Synergieeffekte genutzt werden können. Es sollten genügend Beratungsangebote und Möglichkeiten des kritischen Dialogs zwischen Lehrenden und Studierenden vorhanden sein. Auf eine ausgewogene Betreuungsrelation und einen zumutbaren Arbeitsaufwand für Studierende ist zu achten.
  7. Studiendauer
    Für das Bachelorstudium empfiehlt sich eine Regelstudienzeit von drei Jahren und für das anschließende Masterstudium eine Regelstudienzeit von zwei Jahren.
  8. Umsetzungskompetenz der Ausbildungsziele
    Es sollten genügend Resourcen vorhanden sein, um in den mittleren Semestern auch Extravorlesungen für Lehramtsstudierende anbieten zu können und um Lehrerfortbildung gewährleisten zu können. Es ist empfehlenswert, Entwicklungspläne über Lehrkapazitäten zusammen mit anderen Fachbereichen zu erstellen, um Studienpläne für gut studierbare Fächerkombinationen konzipieren zu können. Wichtig ist auch, dass genügend Computer-Arbeitsplätze und Softwarelizenzen für die Studierenden zur Verfügung stehen.
  9. Evaluation des Studienerfolgs
    Eine Evaluation während des Studiums geschieht durch ständigen Dialog mit den Studierenden. Weitere Bewertungsverfahren werden durch die Hochschulen geregelt.
  10. Akkreditierung
    Neu eingerichtete Bachelor- und Masterstudiengänge müssen in der Regel durch eine Akkreditierungsagentur akkreditiert werden. Dabei muss die Agentur selbst durch den Akkreditierungsrat akkreditiert worden sein. Die Kosten des Verfahrens hat die Universität zu tragen. Die Akkreditierung erfolgt grundsätzlich zeitlich befristet (etwa Regelstudienzeit + 2 Jahre). Ein späteres Reakkreditierungsverfahren ist dann weniger aufwendig als das erste. Am Akkreditierungsverfahren wirkt ein Vertreter der für das Schulwesen zuständigen obersten Landesbehörde mit.
IV. Curriculare Qualitätsstandards

Die Regelstudienzeit für einen konsekutiven Bachelor/Masterstudiengang beträgt 10 Semester, was 300 Kreditpunkten (C) entspricht. Rechnet man ein Semester für Prüfungen ab, so ergeben sich insgesamt ungefähr 9×20 SWS=180 SWS, die während des Studiums absolviert werden.

  1. Anforderungen

Die folgenden Studienpläne haben nur Beispielcharakter. Je nach Universität können Studienpläne auch ganz anders aussehen. Jedoch handelt es sich hier bei den Mathematikanteilen um Minimalanforderungen, die nicht zu unterschreiten sind. Die Abkürzung C steht für Credits.

Bachelorstudium

Fach AFach BA-DidaktikB-DidaktikPädagogikSchulpraktikumOptionalBa.-Arbeit
63 C63 C9 C9 C6 C4 C14 C12 C


Danach könnte ein Beispielplan, der je nach Gegebenheit und Zweitfach noch zu modifizieren ist, wie folgt aussehen.

Module1.Sem.2.Sem.3.Sem.4.Sem.5.Sem.6.Sem.Summe C
Lineare Algebra u. Geometrie I,II99    63
Analysis I, II99    
Stochastik  9   
Wahlmodule Mathematik   99 
2. Fach129911111163
Fachdidaktiken  9 6328
Pädagogik, Soziale Aspekte   6  
Unterrichtspraktikum   4  
Software-Kurs 3    14
Proseminar  3   
Praktikum / Seminare    44
Bachelorarbeit     1212
Summe C303030303030180
  • Die Veranstalung Lineare Algebra und Geometrie muss genügend viele elementargeometrische Bestandteile enthalten und andernfalls für Lehrämtler extra gehalten werden.
    • Für 9 Credits Fachdidaktik sind 8 SWS vorgesehen, die sich sich in 4 SWS FachdidaktikVeranstaltung im Sek I- und 4 SWS Fachdidaktik im Sek II-Bereich aufgliedern.
    • Bei den Wahlmodulen Mathematik kann zwischen Algebra/Zahlentheorie, Höhere Analysis und Mathematische Modellierung/Numerische Mathematik gewählt werden. Eines der Module wird erst im Masterstudium absolviert. Die drei Module sollten auf Anwendungen zielen und zum Teil an der Schnittstelle zwischen Mathematik und Fachdidaktik liegen.
    • Eines der Seminare muss im Fach der Bachelorarbeit liegen.

Masterstudium

Fach AFach BA-DidaktikB-DidaktikPraktikumPädagogikProfilbereichMa.-Arbeit
25 C25 C6 C6 C6 C24 C8 C20 C


Danach könnte ein Beispielplan, der je nach Zweitfach noch zu modifizieren ist, wie folgt aussehen.

Module1.Sem.2.Sem.3.Sem.4.Sem.C
Wahl in Mathematik912  25
Seminar  4 
2. Fach129 425
Fachdidaktiken6 6 42
Pädagogik33126
Unterrichtspraktikum 6  
Profilbereich  8 28
Masterarbeit   20
Summe C30303030120
  • Beim Wahlmodul Mathematik (9 C) ist eines der drei Module Algebra/Zahlentheorie, Höhere Analysis und Mathematische Modellierung/Numerische zu wählen, das noch nicht im Bachelorstudium absolviert wurde.
    • Das Seminar darf auch in der Fachdidaktik absolviert werden. Es sind 4 SWS in Mathematikdidaktik (6 C) vorgesehen, die sich in eine Vorlesung und ein Seminar gliedern.
    • Veranstaltungen im Profilbereich müssen im Gebiet der Masterarbeit liegen. Dieses Gebiet kann der Mathematik, dem zweiten Fach oder einer Fachdidaktik angehören.
  • Mathematik an der Schnittstelle von Fachwissenschaft und Fachdidaktik
    Als dritte Säule und Schnittstelle zwischen Fachmathematik und Fachdidaktik sollten nach dem Grundstudium Veranstaltungen angeboten werden, in denen der wissenschaftliche Hintergrund von ausgewählten Themen des Mathematikunterrichts entwickelt wird. Das Lehrangebot sollte zusätzlich fächerübergreifende Teile enthalten und auf Anwendungen der Mathematik hinzielen. Diese spezifischen Veranstaltungen sind für Lehramtsstudierende zu konzipieren und so anzulegen, dass die Eigentätigkeit der Studierenden im Hinblick auf ihre spätere berufliche Tätigkeit gefördert wird.

Verabschiedet von der Plenarversammlung der KMathF am 5.5.2007 in Gießen.